Mond bei Plejaden
öffentliche Führung
Zu den auffälligsten Sternkonstellationen am Winterhimmel zählt sicherlich der Sternhaufen der Plejaden. Schon mit bloßem Auge sind die scheinbar eng beieinander stehenden Sterne ein wunderschöner Anblick. Und doch erkennt man beim Blick durch ein Fernglas oder ein kleines Teleskop noch weit mehr. Die Plejaden gehören zu den bekanntesten offenen Sternhaufen am nördlichen Sternenhimmel, aber sie sind bei weitem nicht die einzigen! Was sind offene Sternhaufen, wo sind weitere dieser interessanten Objekte zu finden und wie kann man sie betrachten? Wie sind sie entstanden? All diese Fragen werden in einem informativen Vortrag anschaulich beantwortet. Bei klarem Himmel werden die Besucher auch umfassende Gelegenheit haben, einige dieser Objekte mit den Gerätschaften der Sternwarte praktisch zu beobachten.
Datum: Freitag, 16.02.2024
Uhrzeit: 20:00 - 22:00 Uhr

Ort: Sternwarte

TICKET KAUFEN (VVK)
Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.

Eintritt: Erwachsene 6 Euro, Ermäßigt 4 Euro.

Die Führung dauert etwa eineinhalb bis zwei Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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