Verlust der Nacht?
Sonderveranstaltung
Seit der Mensch das elektrische Licht entdeckt hat, beleuchten wir damit nicht nur unsere Städte immer heller. Auch außerhalb von Metropolen weicht die dort naturgemäß vorherrschende Dunkelheit inzwischen oft aufwändig illuminierten Gebäuden, hell erleuchteten Straßen und Vorgärten. Die zunehmende Aufhellung der Nacht beeinträchtigt die Lebensrhythmen von Menschen, Pflanzen und Tieren.

Der Begriff "Lichtverschmutzung" steht für eine unnatürliche Aufhellung der Nacht durch künstliches Licht. Lichtverschmutzung wird in Verbindung gebracht mit Zivilisationskrankheiten wie Schlafstörungen, Übergewicht, Herz-/ Kreislauferkrankungen, einer Schwächung des Immunsystems, Diabetes, Depressionen oder sogar Krebs.

Vortrag und Diskussionsrunde mit:

Manuel Philipp (Physiker, Astronom; Geschäftsführer "Paten der Nacht")
Dr. Andreas Hänel (Physiker, Astronom; deutscher Vertreter der International Dark Sky Association (IDA)
Brigitte Heinz (Dipl.-Biologin; Geschäftsführerin BUND Heidelberg)
Dr. Mirjam Münch (Neurobiologin; Zentrum für Chronobiologie, UPK Basel)
Moderation: Stephan Fichtner
Datum: Freitag, 01.03.2024
Uhrzeit: 19:30 - 22:00 Uhr

Ort: noch offen

Für diese Veranstaltung sind noch keine Tickets erhältlich.

Eintritt: Normalpreis 10 Euro, Ermäßigt 8 Euro.

Die Veranstaltung dauert etwa zwei Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information, Kaiserstraße 17.

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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