Der Fußballspieler auf dem Mond
öffentliche Führung
Wer den Mond in einer klaren Nacht betrachtet, dem fallen dunkle und helle Bereiche auf. Haben sie schon einmal versucht aus den dunklen Bereichen Formen oder Figuren zu erkennen? Vielleicht kennen sie den Mann im Mond? Schon mit dem bloßen Auge kann der Mond eine Weile betrachtet werden und vielleicht haben sie sich schon gefragt, was diese dunklen Bereiche auf dem Mond eigentlich sind. Fest steht, Meere, wie früher vermutet, sind es natürlich nicht. Durch das Teleskop offenbart unser Himmelsnachbar eine weitere unzählige Anzahl von Objekten, wie Gebirge, Krater oder Schluchten. Diese Objekte haben Namen, wie Copernicus oder Alpen und begeistern kleine und große Hobbyastronomen immer wieder aufs Neue. Begeben sie sich mit uns auf diese Reise rund um Mare, Krater und den Mann im Mond.
Datum: Freitag, 17.05.2024
Uhrzeit: 21:00 - 23:00 Uhr

Ort: Sternwarte

TICKET KAUFEN (VVK)
Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.

Eintritt: Erwachsene 6 Euro, Kinder 4 Euro.

Die Führung dauert etwa eineinhalb bis zwei Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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