Sonne, Mond und Sterne für Kinder
öffentliche Kinderführung
Für Familien mit Kindern ab acht Jahren bietet die Sternwarte spezielle Führungen an, die bereits in den frühen Abendstunden stattfinden. Im Winter, wenn es um diese Zeit bereits dunkel ist, gibt es Informationen rund um den Sternenhimmel, bei klarem Himmel wird danach mit unseren großen Teleskopen beobachtet. Im Sommer, wenn es um diese Zeit noch hell ist, kann durch spezielle Filter ein gefahrloser Blick auf die Sonne geworfen werden. Je nach Sichtbarkeit stehen auch die Planeten oder der Mond im Mittelpunkt der Führungen.
Sie können natürlich auch ohne Kinder kommen, falls Sie zu den üblichen Führungen freitagabends keine Zeit haben.
Datum: Samstag, 02.11.2024
Uhrzeit: 18:00 - 20:00 Uhr

Ort: Sternwarte

TICKET KAUFEN (VVK)
Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.

Eintritt: Erwachsene 6 Euro, Ermäßigt 4 Euro.

Die Führung dauert etwa eineinhalb bis zwei Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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